Natriumhydroxid
Was ist Natriumhydroxid?
Natriumhydroxid, auch bekannt als Ätznatron, ist eine starke Lauge. Es wird industriell hergestellt, meist durch die Elektrolyse von Natriumchlorid (Kochsalz) in wässriger Lösung. Die Substanz ist stark ätzend und muss mit entsprechender Vorsicht gehandhabt werden.
Ist Natriumhydroxid vegan?
Natriumhydroxid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Natriumhydroxid zu den Hauptallergenen?
Natriumhydroxid ist kein Allergen und auch nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet.
Wofür wird Natriumhydroxid verwendet?
In der Lebensmittelherstellung wird Natriumhydroxid hauptsächlich als Säureregulator eingesetzt, um den pH-Wert zu beeinflussen.
Ist Natriumhydroxid unbedenklich?
Natriumhydroxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
In der Lebensmittelherstellung wird Natriumhydroxid hauptsächlich als Säureregulator eingesetzt, um den pH-Wert zu beeinflussen. Es wird beispielsweise bei der Herstellung von Laugengebäck wie Brezeln verwendet, um die charakteristische Kruste und Farbe zu erzeugen. Weitere Anwendungen finden sich in der Herstellung von Kakaoprodukten und als Reinigungsmittel für Anlagen.
Gesundheitliche Hinweise
Natriumhydroxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wird als Säureregulator (E 524) verwendet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Zusatzstoff bewertet. Bei der Anwendung in Lebensmitteln wird es stark verdünnt und reagiert mit Säuren, sodass es in der Regel keine gesundheitlichen Bedenken bei der üblichen Aufnahme über Lebensmittel gibt.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.9 Nährkaseinate | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Natriumhydroxid ist kein Allergen und auch nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Natriumhydroxid
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