Natriumcitrate
Was ist Natriumcitrate?
Natriumcitrat ist das Natriumsalz der Zitronensäure. Es wird durch die Neutralisation von Zitronensäure mit einer Natriumquelle wie Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat hergestellt. Zitronensäure selbst wird häufig durch mikrobielle Fermentation gewonnen.
Ist Natriumcitrate vegan?
Natriumcitrate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Natriumcitrate zu den Hauptallergenen?
Natriumcitrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Natriumcitrate verwendet?
Natriumcitrat dient als Säureregulator, Emulgator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln.
Ist Natriumcitrate unbedenklich?
Natriumcitrat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Natriumcitrat dient als Säureregulator, Emulgator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln. Es hilft, den pH-Wert zu stabilisieren, die Textur von Käseprodukten zu verbessern und unerwünschte metallische Geschmäcker in Getränken zu maskieren. Es findet sich häufig in Desserts, Süßwaren, Marmeladen und verarbeiteten Fleischprodukten.
Gesundheitliche Hinweise
Natriumcitrat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt bei üblichen Verzehrmengen als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Bedenken bei der Verwendung im Rahmen der zugelassenen Höchstmengen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.1 Nicht aromatisierte, pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch | 4000 |
| 1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.9 Nährkaseinate | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 2000 |
| 2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.3 Obst und Gemüse, gefroren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.1 Fisch, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 2000 |
| 13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 2000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Natriumcitrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder von tierischen Produkten noch von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.
Lebensmittel mit Natriumcitrate
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