Zutat · E331

Natriumcitrate

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Natriumcitrat dient als Säureregulator, Emulgator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln. Es hilft, den pH-Wert zu …

Was ist Natriumcitrate?

Natriumcitrat ist das Natriumsalz der Zitronensäure. Es wird durch die Neutralisation von Zitronensäure mit einer Natriumquelle wie Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat hergestellt. Zitronensäure selbst wird häufig durch mikrobielle Fermentation gewonnen.

Ist Natriumcitrate vegan?

Natriumcitrate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Natriumcitrate zu den Hauptallergenen?

Natriumcitrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Natriumcitrate verwendet?

Natriumcitrat dient als Säureregulator, Emulgator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln.

Ist Natriumcitrate unbedenklich?

Natriumcitrat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Natriumcitrat dient als Säureregulator, Emulgator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln. Es hilft, den pH-Wert zu stabilisieren, die Textur von Käseprodukten zu verbessern und unerwünschte metallische Geschmäcker in Getränken zu maskieren. Es findet sich häufig in Desserts, Süßwaren, Marmeladen und verarbeiteten Fleischprodukten.

Gesundheitliche Hinweise

Natriumcitrat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt bei üblichen Verzehrmengen als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Bedenken bei der Verwendung im Rahmen der zugelassenen Höchstmengen.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.1 Nicht aromatisierte, pasteurisierte und (auch durch Ultrahocherhitzung) sterilisierte Milch4000
1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
1.9 NährkaseinateKeine numerische Höchstmenge angegeben
1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder2000
2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinertKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.3 Obst und Gemüse, gefrorenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.3 Obst- und GemüsekonservenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben
8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004Keine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.1 Fisch, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1 Säuglings- und KleinkindnahrungKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20132000
13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20132000
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für SäuglingeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Natriumcitrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder von tierischen Produkten noch von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Natriumcitrate

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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