Zutat · E330

Citronensäure

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Citronensäure wird als Säuerungsmittel, Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt. Sie verleiht Produkten eine …

Was ist Citronensäure?

Citronensäure ist eine organische Säure, die natürlich in Zitrusfrüchten vorkommt. Sie wird industriell durch Fermentation von Kohlenhydraten, meist aus Maisstärke, mithilfe von Mikroorganismen wie Aspergillus niger gewonnen. Die gewonnene Säure wird anschließend gereinigt und kristallisiert.

Ist Citronensäure vegan?

Citronensäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Citronensäure zu den Hauptallergenen?

Citronensäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Citronensäure verwendet?

Citronensäure wird als Säuerungsmittel, Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Citronensäure unbedenklich?

Citronensäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Citronensäure wird als Säuerungsmittel, Säureregulator und Geschmacksverstärker in Lebensmitteln eingesetzt. Sie verleiht Produkten eine saure Note und kann zur Konservierung beitragen, indem sie den pH-Wert senkt. Sie findet sich häufig in Süßwaren, Erfrischungsgetränken, Marmeladen, Desserts und Fertiggerichten.

Gesundheitliche Hinweise

Citronensäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sie wurde von der EFSA und dem JECFA bewertet. In den üblichen Mengen, die über Lebensmittel aufgenommen werden, gilt sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen bei normalem Verzehr. Die Säure ist ein natürlicher Bestandteil des Stoffwechsels und wird vom Körper abgebaut.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.7.1 Ungereifter Käse, ausgenommen Produkte der Kategorie 16Keine numerische Höchstmenge angegeben
1.7.4 MolkenkäseKeine numerische Höchstmenge angegeben
1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für KleinkinderKeine numerische Höchstmenge angegeben
2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinertKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.3 Obst und Gemüse, gefrorenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.3 Obst- und GemüsekonservenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG10000
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG5000
6.4.1 Frische TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.3 Frische vorgekochte TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.4 KartoffelgnocchiKeine numerische Höchstmenge angegeben
8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004Keine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.1 Fisch, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1 Säuglings- und KleinkindnahrungKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben
14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte3000
14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte5000
14.2.1 Bier und MalzgetränkeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Citronensäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie wird nicht aus einer der 14 Hauptallergenquellen gewonnen.

Lebensmittel mit Citronensäure

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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