Kohlendioxid
Was ist Kohlendioxid?
Kohlendioxid ist ein farb- und geruchloses Gas, das natürlich in der Atmosphäre vorkommt. Es entsteht bei der Verbrennung organischer Materialien und kann auch durch Fermentation, beispielsweise bei der Herstellung von Bier und Brot, gewonnen werden. Für Lebensmittelzwecke wird es oft industriell hergestellt.
Ist Kohlendioxid vegan?
Kohlendioxid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kohlendioxid zu den Hauptallergenen?
Kohlendioxid ist weder ein Allergen noch wird es aus allergenen Quellen gewonnen.
Wofür wird Kohlendioxid verwendet?
Hersteller setzen Kohlendioxid als Säuerungsmittel und zur Karbonisierung von Getränken ein, um ihnen Sprudel und eine leicht säuerliche Note zu verleihen.
Ist Kohlendioxid unbedenklich?
Kohlendioxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller setzen Kohlendioxid als Säuerungsmittel und zur Karbonisierung von Getränken ein, um ihnen Sprudel und eine leicht säuerliche Note zu verleihen. Es wird häufig in kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken, Mineralwasser und Bier verwendet. In einigen Fällen kann es auch als Treibmittel in Backwaren dienen.
Gesundheitliche Hinweise
Kohlendioxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei der üblichen Aufnahme über Lebensmittel und Getränke gelten die durch Kohlensäure entstehenden Effekte als unbedenklich. Die Aufnahme von Kohlendioxid selbst ist in den Mengen, wie sie in Lebensmitteln vorkommt, nicht gesundheitsschädlich. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken bei der üblichen Verwendung.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
Allergeninformationen
Kohlendioxid ist weder ein Allergen noch wird es aus allergenen Quellen gewonnen. Es gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Kohlendioxid
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