Natriumcarbonate
Was ist Natriumcarbonate?
Natriumcarbonat ist eine anorganische chemische Verbindung, die auch als Soda oder Waschsoda bekannt ist. Sie kommt in der Natur in Form von Mineralien wie Natrit vor und wird industriell meist über das Solvay-Verfahren hergestellt. Dabei werden Natriumchlorid (Kochsalz) und Calciumcarbonat (Kalkstein) als Ausgangsstoffe verwendet.
Ist Natriumcarbonate vegan?
Natriumcarbonate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Natriumcarbonate zu den Hauptallergenen?
Natriumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind.
Wofür wird Natriumcarbonate verwendet?
Natriumcarbonat wird in Lebensmitteln als Säureregulator, Trennmittel oder Backtriebmittel eingesetzt.
Ist Natriumcarbonate unbedenklich?
Natriumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Natriumcarbonat wird in Lebensmitteln als Säureregulator, Trennmittel oder Backtriebmittel eingesetzt. Es kann dazu beitragen, den pH-Wert von Lebensmitteln einzustellen und die Textur zu verbessern. Typische Anwendungen finden sich in Backwaren, Nudeln und als Säureregulator in einigen verarbeiteten Lebensmitteln.
Gesundheitliche Hinweise
Natriumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in den erlaubten Mengen werden keine gesundheitlichen Bedenken gesehen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Natriumcarbonat als Lebensmittelzusatzstoff bewertet.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.9 Nährkaseinate | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 2.2.1 Butter, Butterschmalz, Butterfett und wasserfreies Milchfett | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 12.1.1 Kochsalz | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge und Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Natriumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind.
Lebensmittel mit Natriumcarbonate
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