Zutat · E920

L-cystein

Herkunft
Tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
L-Cystein wird in der Lebensmittelindustrie häufig als Teighilfsmittel eingesetzt, um die Teigbearbeitung zu verbessern …

Was ist L-cystein?

L-Cystein ist eine Aminosäure, die eine wichtige Rolle in vielen biologischen Prozessen spielt. Sie kann synthetisch hergestellt oder aus natürlichen Quellen wie Federn oder Haaren gewonnen werden. Die Herstellung erfolgt oft durch Hydrolyse von Proteinen.

Ist L-cystein vegan?

Nein. L-cystein ist tierischen Ursprungs und daher nicht vegan.

Ist L-cystein glutenfrei?

Wenn es jedoch aus tierischen Quellen wie Federn oder Haaren gewonnen wird, ist es nicht direkt mit den Hauptallergenen wie Gluten oder Soja verbunden.

Gehört L-cystein zu den Hauptallergenen?

L-Cystein selbst ist keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.

Wofür wird L-cystein verwendet?

L-Cystein wird in der Lebensmittelindustrie häufig als Teighilfsmittel eingesetzt, um die Teigbearbeitung zu verbessern und die Backeigenschaften von Backwaren wie Brot und Brötchen zu optimieren.

Ist L-cystein unbedenklich?

L-Cystein ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

L-Cystein wird in der Lebensmittelindustrie häufig als Teighilfsmittel eingesetzt, um die Teigbearbeitung zu verbessern und die Backeigenschaften von Backwaren wie Brot und Brötchen zu optimieren. Es kann auch als Antioxidans dienen und die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern.

Gesundheitliche Hinweise

L-Cystein ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine Hinweise auf signifikante gesundheitliche Bedenken im Zusammenhang mit der Verwendung von L-Cystein als Lebensmittelzusatzstoff.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
6.2.1 MehlKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20131000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

L-Cystein selbst ist keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene. Wenn es jedoch aus tierischen Quellen wie Federn oder Haaren gewonnen wird, ist es nicht direkt mit den Hauptallergenen wie Gluten oder Soja verbunden.

Lebensmittel mit L-cystein

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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