Johannisbrotgummi
Was ist Johannisbrotgummi?
Johannisbrotgummi ist ein natürliches Polysaccharid, das aus den gemahlenen Samen des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua) gewonnen wird. Nach der Ernte werden die Samen von der Samenschale und dem Keimling getrennt, um das reine Endosperm zu erhalten, welches dann zu einem feinen Pulver vermahlen wird. Dieses Pulver ist geruch- und geschmacklos.
Ist Johannisbrotgummi vegan?
Johannisbrotgummi ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Johannisbrotgummi zu den Hauptallergenen?
Johannisbrotgummi ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Johannisbrotgummi verwendet?
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Johannisbrotgummi hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt.
Ist Johannisbrotgummi unbedenklich?
Johannisbrotgummi ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet.
Verwendungszweck
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Johannisbrotgummi hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt. Es verbessert die Textur und Stabilität von Lebensmitteln, indem es Wasser bindet und die Viskosität erhöht. Typische Anwendungen finden sich in Speiseeis, Backwaren, Desserts, Saucen und Milchprodukten.
Gesundheitliche Hinweise
Johannisbrotgummi ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt als Ballaststoff und wird im Allgemeinen gut vertragen. Es gibt keine Hinweise auf negative gesundheitliche Auswirkungen bei üblichem Verzehr. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine spezifischen Bedenken geäußert.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 10000 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 10000 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 10000 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 10000 |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 1000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 20000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 10000 |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | 10000 |
| 13.1.5.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge ab vier Monaten und für Kleinkinder | 10000 |
Allergeninformationen
Johannisbrotgummi ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es wird nicht aus den Hauptallergenen gewonnen.
Lebensmittel mit Johannisbrotgummi
Produkte vergleichen →Automatisch erstellter Inhalt. Diese Beschreibung wurde automatisch erstellt und noch nicht redaktionell geprüft. Ungenauigkeiten sind möglich. Fehler gefunden? Hinweis senden.