Xanthan
Was ist Xanthan?
Xanthan ist ein Polysaccharid, das durch die Fermentation von Zucker durch Bakterien der Art Xanthomonas campestris gewonnen wird. Der Prozess ähnelt der Herstellung von Joghurt oder Bier. Das Ergebnis ist ein Pulver, das in Wasser gelöst wird.
Ist Xanthan vegan?
Xanthan ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Xanthan glutenfrei?
Gluten ist ebenfalls nicht enthalten.
Gehört Xanthan zu den Hauptallergenen?
Xanthan ist kein Allergen und wird nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Xanthan verwendet?
Xanthan wird als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Xanthan unbedenklich?
Xanthan ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Xanthan wird als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt. Es verbessert die Textur und verhindert, dass sich Inhaltsstoffe trennen, beispielsweise in Dressings, Saucen und Backwaren. Es wird auch in glutenfreien Produkten verwendet, um die Bindung und Textur zu verbessern.
Gesundheitliche Hinweise
Xanthan ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. In den üblicherweise in Lebensmitteln vorkommenden Mengen gilt Xanthan als sicher. Berichte über mögliche gesundheitliche Auswirkungen bei sehr hohen Dosen, die weit über die übliche Aufnahme hinausgehen, sind vorhanden, aber die Beweislage ist nicht eindeutig.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 10000 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 10000 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 10000 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 10000 |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 10000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 20000 |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | 1200 |
| 13.1.5.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge ab vier Monaten und für Kleinkinder | 1200 |
Allergeninformationen
Xanthan ist kein Allergen und wird nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Gluten ist ebenfalls nicht enthalten.
Lebensmittel mit Xanthan
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