Zutat · E440

Pektine

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Pektin wird in Lebensmitteln hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt. Es ist verantwortlich für …

Was ist Pektine?

Pektin ist ein natürliches Polysaccharid, das in den Zellwänden von Pflanzen vorkommt, insbesondere in Früchten wie Äpfeln und Zitrusfrüchten. Es wird üblicherweise durch Extraktion aus diesen pflanzlichen Quellen gewonnen und anschließend gereinigt.

Ist Pektine vegan?

Pektine ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Pektine zu den Hauptallergenen?

Pektin ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und wird nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden müssen.

Wofür wird Pektine verwendet?

Pektin wird in Lebensmitteln hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt.

Ist Pektine unbedenklich?

Pektin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet.

Verwendungszweck

Pektin wird in Lebensmitteln hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt. Es ist verantwortlich für die typische Konsistenz von Konfitüren, Marmeladen und Fruchtgelees. Darüber hinaus kann es in Backwaren oder fettreduzierten Produkten zur Verbesserung der Textur verwendet werden.

Gesundheitliche Hinweise

Pektin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet. Es wurde von der EFSA bewertet. Pektin gilt als Ballaststoff und kann in üblichen Verzehrmengen positive Effekte auf die Verdauung haben. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) haben Pektin bewertet.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2026/196

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 %Keine numerische Höchstmenge angegeben
1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder5000
4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20135000
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/201310000
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/201320000
13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge10000
13.1.5.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge ab vier Monaten und für Kleinkinder10000
14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte3000
14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte3000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Pektin ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und wird nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden müssen.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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