Gummi arabicum
Was ist Gummi arabicum?
Gummi arabicum ist ein natürliches Harz, das aus dem Saft verschiedener Akazienarten gewonnen wird, hauptsächlich aus Acacia senegal und Acacia seyal. Es wird durch Sammeln des getrockneten Saftes von den Bäumen gewonnen und anschließend gereinigt und zu einem Pulver verarbeitet.
Ist Gummi arabicum vegan?
Gummi arabicum ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Gummi arabicum glutenfrei?
Es ist nicht glutenhaltig.
Gehört Gummi arabicum zu den Hauptallergenen?
Gummi arabicum ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Gummi arabicum verwendet?
Hersteller verwenden Gummi arabicum als Verdickungsmittel, Stabilisator und Emulgator in Lebensmitteln.
Ist Gummi arabicum unbedenklich?
Gummi arabicum ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Gummi arabicum als Verdickungsmittel, Stabilisator und Emulgator in Lebensmitteln. Es hilft, die Textur zu verbessern, die Bildung von Eiskristallen in gefrorenen Produkten zu verhindern und die Vermischung von Öl und Wasser zu unterstützen. Es findet sich häufig in Süßwaren, Backwaren, Getränken und Desserts.
Gesundheitliche Hinweise
Gummi arabicum ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von EFSA und JECFA bewertet. Es gilt als Ballaststoff und wird im Allgemeinen als sicher angesehen. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichen Verzehrmengen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 10000 |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung | 10 |
| 13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung | 150.000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 10000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 20000 |
| 14.2.1 Bier und Malzgetränke | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Gummi arabicum ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist nicht glutenhaltig.
Lebensmittel mit Gummi arabicum
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