Zutat · E414

Gummi arabicum

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Gummi arabicum als Verdickungsmittel, Stabilisator und Emulgator in Lebensmitteln. Es hilft, die …

Was ist Gummi arabicum?

Gummi arabicum ist ein natürliches Harz, das aus dem Saft verschiedener Akazienarten gewonnen wird, hauptsächlich aus Acacia senegal und Acacia seyal. Es wird durch Sammeln des getrockneten Saftes von den Bäumen gewonnen und anschließend gereinigt und zu einem Pulver verarbeitet.

Ist Gummi arabicum vegan?

Gummi arabicum ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Gummi arabicum glutenfrei?

Es ist nicht glutenhaltig.

Gehört Gummi arabicum zu den Hauptallergenen?

Gummi arabicum ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Gummi arabicum verwendet?

Hersteller verwenden Gummi arabicum als Verdickungsmittel, Stabilisator und Emulgator in Lebensmitteln.

Ist Gummi arabicum unbedenklich?

Gummi arabicum ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Gummi arabicum als Verdickungsmittel, Stabilisator und Emulgator in Lebensmitteln. Es hilft, die Textur zu verbessern, die Bildung von Eiskristallen in gefrorenen Produkten zu verhindern und die Vermischung von Öl und Wasser zu unterstützen. Es findet sich häufig in Süßwaren, Backwaren, Getränken und Desserts.

Gesundheitliche Hinweise

Gummi arabicum ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von EFSA und JECFA bewertet. Es gilt als Ballaststoff und wird im Allgemeinen als sicher angesehen. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichen Verzehrmengen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2026/196

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder10000
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung10
13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung150.000
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/201310000
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/201320000
14.2.1 Bier und MalzgetränkeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Gummi arabicum ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist nicht glutenhaltig.

Lebensmittel mit Gummi arabicum

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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