Zutat

Färbender Paprikaextrakt

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Der Farbstoff wird eingesetzt, um Lebensmitteln eine ansprechende rote bis orange Farbe zu verleihen. …

Was ist Färbender Paprikaextrakt?

Färbender Paprikaextrakt ist ein Lebensmittelfarbstoff, der aus den Früchten der Paprikapflanze (Capsicum annuum) gewonnen wird. Die roten bis orangefarbenen Pigmente, hauptsächlich Capsanthin und Capsorubin, werden durch Extraktion aus den getrockneten Schoten und Samen des Paprikas isoliert. Der Extrakt wird anschließend gereinigt und konzentriert.

Ist Färbender Paprikaextrakt vegan?

Färbender Paprikaextrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Färbender Paprikaextrakt glutenfrei?

Er ist nicht von glutenhaltigem Getreide, Krebstieren, Eiern, Fischen, Erdnüssen, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchten, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfiten, Lupinen oder Weichtieren abgeleitet.

Gehört Färbender Paprikaextrakt zu den Hauptallergenen?

Färbender Paprikaextrakt ist kein Allergen, das gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig ist.

Wofür wird Färbender Paprikaextrakt verwendet?

Der Farbstoff wird eingesetzt, um Lebensmitteln eine ansprechende rote bis orange Farbe zu verleihen.

Ist Färbender Paprikaextrakt unbedenklich?

Färbender Paprikaextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Der Farbstoff wird eingesetzt, um Lebensmitteln eine ansprechende rote bis orange Farbe zu verleihen. Er findet sich häufig in Produkten wie Käse, Wurstwaren, Saucen, Suppen, Snacks und Süßwaren. Seine Hauptfunktion ist die visuelle Aufwertung der Lebensmittel.

Gesundheitliche Hinweise

Färbender Paprikaextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Bei üblichen Verzehrmengen werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Es gibt keine bekannten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Allergeninformationen

Färbender Paprikaextrakt ist kein Allergen, das gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig ist. Er ist nicht von glutenhaltigem Getreide, Krebstieren, Eiern, Fischen, Erdnüssen, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchten, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfiten, Lupinen oder Weichtieren abgeleitet.

Lebensmittel mit Färbender Paprikaextrakt

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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