Ammonsulfit-Zuckerkulör
Was ist Ammonsulfit-Zuckerkulör?
Ammonsulfit-Zuckerkulör ist ein Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Kohlenhydraten (wie Zucker) in Gegenwart von Ammoniakverbindungen und Sulfiten hergestellt wird. Dieser Prozess erzeugt eine Reihe von komplexen Farbstoffmolekülen, die für die Färbung von Lebensmitteln verwendet werden. Der genaue Herstellungsprozess und die Zusammensetzung können je nach Hersteller variieren.
Ist Ammonsulfit-Zuckerkulör vegan?
Ammonsulfit-Zuckerkulör ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Ammonsulfit-Zuckerkulör zu den Hauptallergenen?
Ammonsulfit-Zuckerkulör ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Ammonsulfit-Zuckerkulör verwendet?
Dieser Farbstoff wird hauptsächlich eingesetzt, um Lebensmitteln eine braune bis dunkelbraune Farbe zu verleihen.
Ist Ammonsulfit-Zuckerkulör unbedenklich?
Ammonsulfit-Zuckerkulör ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 150d zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Dieser Farbstoff wird hauptsächlich eingesetzt, um Lebensmitteln eine braune bis dunkelbraune Farbe zu verleihen. Er findet sich häufig in Getränken wie Cola, aber auch in Soßen, Backwaren und anderen verarbeiteten Lebensmitteln, bei denen eine ansprechende Farbe erzielt werden soll. Seine Funktion ist rein die der Farbgebung.
Gesundheitliche Hinweise
Ammonsulfit-Zuckerkulör ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 150d zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat diesen Farbstoff bewertet. Bei üblichem Verzehr werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Es gibt keine Hinweise auf spezifische gesundheitliche Risiken bei der Verwendung im Rahmen der Zulassung.
Allergeninformationen
Ammonsulfit-Zuckerkulör ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er kann jedoch Schwefeldioxid und Sulfit enthalten, die bei empfindlichen Personen Reaktionen hervorrufen können und ab einer Konzentration von 10 mg/kg oder 10 mg/l als SO2 gekennzeichnet werden müssen.
Lebensmittel mit Ammonsulfit-Zuckerkulör
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