Zutat · E150a

Zuckerkulör

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Zuckerkulör wird als Farbstoff in zahlreichen Lebensmitteln eingesetzt, um diesen eine ansprechende braune Farbe …

Was ist Zuckerkulör?

Zuckerkulör ist ein Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Kohlenhydraten wie Zucker oder Glukosesirup unter kontrollierten Bedingungen hergestellt wird. Je nach Herstellungsverfahren und den zugesetzten Reagenzien (wie Säuren, Laugen oder Sulfiten) entstehen unterschiedliche Farbtöne von hellgelb bis tiefbraun.

Ist Zuckerkulör vegan?

Zuckerkulör ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Zuckerkulör zu den Hauptallergenen?

Zuckerkulör ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen.

Wofür wird Zuckerkulör verwendet?

Zuckerkulör wird als Farbstoff in zahlreichen Lebensmitteln eingesetzt, um diesen eine ansprechende braune Farbe zu verleihen oder zu intensivieren.

Ist Zuckerkulör unbedenklich?

Zuckerkulör ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Zuckerkulör wird als Farbstoff in zahlreichen Lebensmitteln eingesetzt, um diesen eine ansprechende braune Farbe zu verleihen oder zu intensivieren. Es findet sich häufig in Backwaren, Süßwaren, Getränken, Saucen, Suppen und Fleischprodukten.

Gesundheitliche Hinweise

Zuckerkulör ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Zuckerkulör bewertet. Bei üblichem Verzehr werden keine gesundheitlichen Bedenken gesehen. Es gibt keine Hinweise auf signifikante gesundheitliche Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2024/374

LebensmittelkategorieHöchstmenge
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen KompottKeine numerische Höchstmenge angegeben
14.2.5 MetKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Zuckerkulör ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Zuckerkulör

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.