Acetyliertes Distärkephosphat
Was ist Acetyliertes Distärkephosphat?
Acetyliertes Distärkephosphat ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff, der aus Stärke gewonnen wird. Die Stärke, meist aus Kartoffeln oder Mais, wird chemisch oder enzymatisch behandelt, um ihre Eigenschaften zu verändern. Das Ergebnis ist ein weißes bis cremefarbenes Pulver, das in Wasser quellen kann.
Ist Acetyliertes Distärkephosphat vegan?
Acetyliertes Distärkephosphat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Acetyliertes Distärkephosphat glutenfrei?
Es ist auch nicht von glutenhaltigem Getreide abgeleitet.
Gehört Acetyliertes Distärkephosphat zu den Hauptallergenen?
Acetyliertes Distärkephosphat wird aus pflanzlicher Stärke hergestellt und ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Acetyliertes Distärkephosphat verwendet?
Diese Stärke dient als Verdickungs-, Stabilisierungs- und Geliermittel in Lebensmitteln.
Ist Acetyliertes Distärkephosphat unbedenklich?
Acetyliertes Distärkephosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Diese Stärke dient als Verdickungs-, Stabilisierungs- und Geliermittel in Lebensmitteln. Sie verbessert die Textur und Mundgefühl von Produkten und verhindert, dass sich Zutaten trennen. Eingesetzt wird sie häufig in Backwaren wie Kuchen und Torten, aber auch in Saucen und Desserts.
Gesundheitliche Hinweise
Acetyliertes Distärkephosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat diesen Stoff bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 50000 |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 50000 |
Allergeninformationen
Acetyliertes Distärkephosphat wird aus pflanzlicher Stärke hergestellt und ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch nicht von glutenhaltigem Getreide abgeleitet.
Lebensmittel mit Acetyliertes Distärkephosphat
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