Acetyliertes Distärkeadipat
Was ist Acetyliertes Distärkeadipat?
Acetyliertes Distärkeadipat ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff, der aus Stärke gewonnen wird. Die Stärke wird chemisch behandelt, um ihre Eigenschaften zu verändern und sie stabiler zu machen. Dieser Prozess verändert die Struktur der Stärke, ohne jedoch die chemische Zusammensetzung der Stärke selbst zu verändern.
Ist Acetyliertes Distärkeadipat vegan?
Acetyliertes Distärkeadipat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Acetyliertes Distärkeadipat zu den Hauptallergenen?
Acetyliertes Distärkeadipat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Acetyliertes Distärkeadipat verwendet?
Als Verdickungsmittel und Stabilisator wird acetyliertes Distärkeadipat in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Acetyliertes Distärkeadipat unbedenklich?
Acetyliertes Distärkeadipat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Als Verdickungsmittel und Stabilisator wird acetyliertes Distärkeadipat in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Es hilft, die Textur und Konsistenz von Produkten zu verbessern und zu erhalten. Typische Anwendungen finden sich in Saucen, Desserts, Backwaren und Molkereiprodukten.
Gesundheitliche Hinweise
Acetyliertes Distärkeadipat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 50000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 50000 |
Allergeninformationen
Acetyliertes Distärkeadipat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es wird nicht aus den als Hauptallergene gelisteten Stoffen gewonnen.
Lebensmittel mit Acetyliertes Distärkeadipat
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