Acerolaextrakt
Was ist Acerolaextrakt?
Acerolaextrakt ist ein Extrakt aus den Früchten der Acerolakirsche (Malpighia emarginata), einer tropischen Obstsorte. Die Früchte sind bekannt für ihren außergewöhnlich hohen Gehalt an Ascorbinsäure (Vitamin C). Zur Gewinnung des Extrakts werden die Früchte typischerweise zerkleinert und die Inhaltsstoffe mit Wasser oder anderen Lösungsmitteln extrahiert, gefolgt von Reinigungsschritten.
Ist Acerolaextrakt vegan?
Acerolaextrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Acerolaextrakt zu den Hauptallergenen?
Acerolaextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Acerolaextrakt verwendet?
Acerolaextrakt wird hauptsächlich als natürliche Quelle für Vitamin C in Lebensmitteln eingesetzt, um den Vitamin-C-Gehalt zu erhöhen oder als Antioxidans zur Verbesserung der Haltbarkeit.
Ist Acerolaextrakt unbedenklich?
Acerolaextrakt ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Acerolaextrakt wird hauptsächlich als natürliche Quelle für Vitamin C in Lebensmitteln eingesetzt, um den Vitamin-C-Gehalt zu erhöhen oder als Antioxidans zur Verbesserung der Haltbarkeit. Es findet sich häufig in Nahrungsergänzungsmitteln, Säften, Erfrischungsgetränken, Süßwaren und anderen verarbeiteten Lebensmitteln, bei denen eine Anreicherung mit Vitamin C gewünscht ist.
Gesundheitliche Hinweise
Acerolaextrakt ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat keine E-Nummer. Es wird als natürlicher Bestandteil von Lebensmitteln betrachtet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Ascorbinsäure (Vitamin C) als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gelten die in Acerolaextrakt enthaltenen Mengen an Vitamin C als gesundheitlich unbedenklich. Hohe Dosen Vitamin C können abführend wirken. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine spezifischen Bedenken bezüglich der Verwendung von Acerolaextrakt als Lebensmittelzutat geäußert.
Allergeninformationen
Acerolaextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Acerolaextrakt
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