Speisesalz Kaliumiodat
Was ist Speisesalz Kaliumiodat?
Speisesalz ist ein Mineral, das hauptsächlich aus Natriumchlorid besteht. Es wird aus natürlichen Vorkommen wie Steinsalz oder durch Verdampfung von Meerwasser gewonnen. In Lebensmitteln wird es als Speisesalz eingesetzt, das je nach Produkt mit weiteren Stoffen angereichert sein kann.
Ist Speisesalz Kaliumiodat vegan?
Speisesalz Kaliumiodat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Speisesalz Kaliumiodat zu den Hauptallergenen?
Speisesalz und Kaliumiodat gehören nicht zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Speisesalz Kaliumiodat verwendet?
Speisesalz dient in Lebensmitteln primär als Geschmacksverstärker und zur Konservierung.
Ist Speisesalz Kaliumiodat unbedenklich?
Kaliumiodat ist eine zugelassene Jodquelle zur Anreicherung von Speisesalz in der EU und ist in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Speisesalz dient in Lebensmitteln primär als Geschmacksverstärker und zur Konservierung. Es hebt den Eigengeschmack von Speisen hervor und hemmt das Wachstum von Mikroorganismen. Es wird in einer Vielzahl von Produkten wie Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Käse und Fertiggerichten verwendet.
Gesundheitliche Hinweise
Kaliumiodat ist eine zugelassene Jodquelle zur Anreicherung von Speisesalz in der EU und ist in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Kaliumiodat als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. Eine ausreichende Jodversorgung ist wichtig für die Schilddrüsenfunktion. Ein Mangel kann zu Schilddrüsenerkrankungen führen, während eine übermäßige Zufuhr ebenfalls gesundheitliche Folgen haben kann. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine moderate Salzzufuhr.
Allergeninformationen
Speisesalz und Kaliumiodat gehören nicht zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Speisesalz Kaliumiodat
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