Zutat · E300

Ascorbinsäure

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Ascorbinsäure wird in Lebensmitteln als Antioxidationsmittel eingesetzt, um das Verderben durch Oxidation zu verhindern …

Was ist Ascorbinsäure?

Ascorbinsäure ist eine organische Säure, die natürlich in vielen Obst- und Gemüsesorten vorkommt. Sie ist auch als Vitamin C bekannt. Industriell wird sie häufig durch chemische Synthese hergestellt, wobei auch biotechnologische Verfahren zum Einsatz kommen können.

Ist Ascorbinsäure vegan?

Ascorbinsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Ascorbinsäure zu den Hauptallergenen?

Ascorbinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind.

Wofür wird Ascorbinsäure verwendet?

Ascorbinsäure wird in Lebensmitteln als Antioxidationsmittel eingesetzt, um das Verderben durch Oxidation zu verhindern und die Haltbarkeit zu verlängern.

Ist Ascorbinsäure unbedenklich?

Ascorbinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Ascorbinsäure wird in Lebensmitteln als Antioxidationsmittel eingesetzt, um das Verderben durch Oxidation zu verhindern und die Haltbarkeit zu verlängern. Sie wird auch als Säuerungsmittel und zur Verbesserung der Teigbeschaffenheit bei Backwaren verwendet. Man findet sie in einer Vielzahl von Produkten, darunter Getränke, Obst- und Gemüsekonserven, Fleisch- und Wurstwaren sowie Backwaren.

Gesundheitliche Hinweise

Ascorbinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. Als Vitamin C ist sie für den menschlichen Körper essentiell. Bei üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln und als Zusatzstoff gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit bei üblichem Verzehr.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinertKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.3 Obst und Gemüse, gefrorenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.3 Obst- und GemüsekonservenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.2.1 MehlKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.1 Frische TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.3 Frische vorgekochte TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestelltKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerekKeine numerische Höchstmenge angegeben
8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004Keine numerische Höchstmenge angegeben
8.3.2 Wärmebehandelte FleischerzeugnisseKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.1 Fisch, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.1 Fisch, nicht verarbeitet300
9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet300
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013200
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013300
14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und GemüsesäfteKeine numerische Höchstmenge angegeben
14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
14.2.1 Bier und MalzgetränkeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Ascorbinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind.

Lebensmittel mit Ascorbinsäure

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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