Ascorbinsäure
Was ist Ascorbinsäure?
Ascorbinsäure ist eine organische Säure, die natürlich in vielen Obst- und Gemüsesorten vorkommt. Sie ist auch als Vitamin C bekannt. Industriell wird sie häufig durch chemische Synthese hergestellt, wobei auch biotechnologische Verfahren zum Einsatz kommen können.
Ist Ascorbinsäure vegan?
Ascorbinsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Ascorbinsäure zu den Hauptallergenen?
Ascorbinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind.
Wofür wird Ascorbinsäure verwendet?
Ascorbinsäure wird in Lebensmitteln als Antioxidationsmittel eingesetzt, um das Verderben durch Oxidation zu verhindern und die Haltbarkeit zu verlängern.
Ist Ascorbinsäure unbedenklich?
Ascorbinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Ascorbinsäure wird in Lebensmitteln als Antioxidationsmittel eingesetzt, um das Verderben durch Oxidation zu verhindern und die Haltbarkeit zu verlängern. Sie wird auch als Säuerungsmittel und zur Verbesserung der Teigbeschaffenheit bei Backwaren verwendet. Man findet sie in einer Vielzahl von Produkten, darunter Getränke, Obst- und Gemüsekonserven, Fleisch- und Wurstwaren sowie Backwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Ascorbinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. Als Vitamin C ist sie für den menschlichen Körper essentiell. Bei üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln und als Zusatzstoff gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit bei üblichem Verzehr.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.3 Obst und Gemüse, gefroren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 6.2.1 Mehl | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 6.4.1 Frische Teigwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 6.4.3 Frische vorgekochte Teigwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 7.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestellt | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 7.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerek | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 8.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.1 Fisch, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.1 Fisch, nicht verarbeitet | 300 |
| 9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 300 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 200 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 300 |
| 14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.2.1 Bier und Malzgetränke | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Ascorbinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind.
Lebensmittel mit Ascorbinsäure
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