Sojaeiweißerzeugnis
Was ist Sojaeiweißerzeugnis?
Sojaeiweißerzeugnis ist ein aus Sojabohnen gewonnenes Proteinprodukt. Die Herstellung erfolgt durch Extraktion und Aufreinigung von Proteinen aus Sojabohnen, oft durch Verfahren wie Entfetten und Isolieren. Das Ergebnis ist ein Pulver oder Granulat mit hohem Proteingehalt.
Ist Sojaeiweißerzeugnis vegan?
Sojaeiweißerzeugnis ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Sojaeiweißerzeugnis zu den Hauptallergenen?
Sojaeiweißerzeugnis wird aus Sojabohnen hergestellt und ist daher ein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Sojaeiweißerzeugnis verwendet?
Hersteller verwenden Sojaeiweißerzeugnis als pflanzliche Proteinquelle und zur Verbesserung der Textur und Bindung in Lebensmitteln.
Ist Sojaeiweißerzeugnis unbedenklich?
Sojaeiweißerzeugnis ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Sojaeiweißerzeugnis als pflanzliche Proteinquelle und zur Verbesserung der Textur und Bindung in Lebensmitteln. Es wird häufig in vegetarischen und veganen Produkten wie Fleischersatzprodukten, Saucen und Backwaren eingesetzt, um die Konsistenz zu verbessern und den Proteingehalt zu erhöhen.
Gesundheitliche Hinweise
Sojaeiweißerzeugnis ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Sojaprotein ist ein wichtiger Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Sojaprotein im Rahmen verschiedener Bewertungen betrachtet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Verzehr von Sojaeiweißerzeugnissen in üblichen Mengen gesundheitsschädlich ist.
Allergeninformationen
Sojaeiweißerzeugnis wird aus Sojabohnen hergestellt und ist daher ein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die Kennzeichnung 'Sojabohnen' ist in der Zutatenliste erforderlich.
Lebensmittel mit Sojaeiweißerzeugnis
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