Zutat

Schwarzkümmel

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Die Samen werden wegen ihres würzigen, leicht bitteren Geschmacks in Backwaren wie Brot und …

Was ist Schwarzkümmel?

Schwarzkümmel, auch bekannt als römischer Koriander oder Nigella, ist die Samenpflanze Nigella sativa, die im Mittelmeerraum und in Westasien heimisch ist. Die kleinen, schwarzen Samen werden nach dem Trocknen der Pflanze geerntet und können ganz oder gemahlen verwendet werden.

Ist Schwarzkümmel vegan?

Schwarzkümmel ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Schwarzkümmel zu den Hauptallergenen?

Schwarzkümmel ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Wofür wird Schwarzkümmel verwendet?

Die Samen werden wegen ihres würzigen, leicht bitteren Geschmacks in Backwaren wie Brot und Gebäck eingearbeitet.

Ist Schwarzkümmel unbedenklich?

Schwarzkümmel ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der EU-Zusatzstoffzulassung.

Verwendungszweck

Die Samen werden wegen ihres würzigen, leicht bitteren Geschmacks in Backwaren wie Brot und Gebäck eingearbeitet. Sie finden sich auch in herzhaften Gerichten, Currys und als Topping für Käse und Salate. In der Lebensmittelindustrie wird Schwarzkümmel als Gewürz und Aromastoff eingesetzt.

Gesundheitliche Hinweise

Schwarzkümmel ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der EU-Zusatzstoffzulassung. Es gibt traditionelle Verwendungen und einige neuere wissenschaftliche Untersuchungen zu den Inhaltsstoffen von Schwarzkümmel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifische Bewertung für Schwarzkümmel als Lebensmittelzutat vorgenommen. Es gibt keine einheitliche wissenschaftliche Meinung über die gesundheitlichen Auswirkungen einer regelmäßigen Aufnahme von Schwarzkümmel in üblichen Verzehrmengen.

Allergeninformationen

Schwarzkümmel ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Senf und Sesamsamen sind jedoch kennzeichnungspflichtige Allergene, und es ist wichtig, auf mögliche Kreuzkontaminationen zu achten, insbesondere wenn Produkte in Anlagen hergestellt werden, die auch diese Allergene verarbeiten.

Lebensmittel mit Schwarzkümmel

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.