Johannisbrot Kernmehl
Was ist Johannisbrot Kernmehl?
Johannisbrotkernmehl ist ein pflanzliches Verdickungsmittel, das aus den gemahlenen Samen des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua) gewonnen wird. Dieser Baum ist im Mittelmeerraum beheimatet. Das Mehl wird durch das Entfernen der Samenschalen und des Keims sowie das anschließende Mahlen des Kerns hergestellt.
Ist Johannisbrot Kernmehl vegan?
Johannisbrot Kernmehl ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Johannisbrot Kernmehl zu den Hauptallergenen?
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Johannisbrot Kernmehl verwendet?
Hersteller verwenden Johannisbrotkernmehl hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln.
Ist Johannisbrot Kernmehl unbedenklich?
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Johannisbrotkernmehl hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln. Es verbessert die Textur und Mundgefühl von Produkten wie Eiscreme, Desserts, Backwaren und Saucen. Es wird auch in pflanzlichen Joghurtalternativen und vegetarischen Wurstwaren eingesetzt, um die gewünschte Konsistenz zu erzielen.
Gesundheitliche Hinweise
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt als Ballaststoff und kann in größeren Mengen abführend wirken. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Zusatzstoff bewertet.
Allergeninformationen
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es stammt nicht von den 14 Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Johannisbrot Kernmehl
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