Zutat

Erbsenprotein

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Erbsenprotein als pflanzliche Proteinquelle in Lebensmitteln. Es wird häufig in Fleischersatzprodukten, pflanzlichen …

Was ist Erbsenprotein?

Erbsenprotein wird aus den Körnern von Erbsen gewonnen. Nach dem Entschälen und Mahlen der Erbsen werden die Proteine durch verschiedene Verfahren, wie z.B. Nass- oder Trockenextraktion, isoliert und gereinigt. Das resultierende Pulver ist reich an Aminosäuren.

Ist Erbsenprotein vegan?

Erbsenprotein ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Erbsenprotein zu den Hauptallergenen?

Erbsenprotein ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Erbsenprotein verwendet?

Hersteller verwenden Erbsenprotein als pflanzliche Proteinquelle in Lebensmitteln.

Ist Erbsenprotein unbedenklich?

Erbsenprotein ist kein Lebensmittelzusatzstoff und fällt daher nicht unter die EU-Zusatzstoffzulassung (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Erbsenprotein als pflanzliche Proteinquelle in Lebensmitteln. Es wird häufig in Fleischersatzprodukten, pflanzlichen Milchalternativen, Backwaren und Proteinriegeln eingesetzt, um den Proteingehalt zu erhöhen und die Textur zu verbessern.

Gesundheitliche Hinweise

Erbsenprotein ist kein Lebensmittelzusatzstoff und fällt daher nicht unter die EU-Zusatzstoffzulassung (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Es wurde von der EFSA im Kontext der Nährwertkennzeichnung und der Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben bewertet. Bei üblichem Verzehr gilt Erbsenprotein als gut verträglich. Es gibt keine Hinweise auf negative gesundheitliche Auswirkungen bei moderatem Konsum. Die WHO empfiehlt eine Reduzierung des Salzkonsums auf unter 5 g pro Tag und eine Fettaufnahme, bei der gesättigte Fettsäuren unter 10 % der Gesamtenergieaufnahme liegen.

Allergeninformationen

Erbsenprotein ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die auf deutschen Lebensmitteletiketten hervorgehoben werden müssen.

Lebensmittel mit Erbsenprotein

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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