Zutat · E460

Cellulose

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Cellulose wird in Lebensmitteln als Verdickungsmittel, Stabilisator und Füllstoff eingesetzt. Es kann die Textur …

Was ist Cellulose?

Cellulose ist ein natürliches Polymer, das den Hauptbestandteil pflanzlicher Zellwände bildet. Es wird aus pflanzlichen Quellen wie Holz oder Baumwolle gewonnen und durch verschiedene Verfahren gereinigt und modifiziert. Je nach Verarbeitungsgrad entstehen unterschiedliche Typen wie mikrokristalline Cellulose oder Cellulosepulver.

Ist Cellulose vegan?

Cellulose ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Cellulose zu den Hauptallergenen?

Cellulose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und wird nicht von den in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 genannten Hauptallergenen abgeleitet.

Wofür wird Cellulose verwendet?

Cellulose wird in Lebensmitteln als Verdickungsmittel, Stabilisator und Füllstoff eingesetzt.

Ist Cellulose unbedenklich?

Cellulose ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Cellulose wird in Lebensmitteln als Verdickungsmittel, Stabilisator und Füllstoff eingesetzt. Es kann die Textur verbessern, Wasser binden und die Viskosität erhöhen. Typische Anwendungen finden sich in fettreduzierten Produkten, Backwaren, Molkereiprodukten und Süßwaren.

Gesundheitliche Hinweise

Cellulose ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sie wird in der Regel als Ballaststoff betrachtet und gilt als unbedenklich. Weder die EFSA noch JECFA haben spezifische Höchstmengen festgelegt, da sie als nicht gesundheitlich bedenklich eingestuft wird. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit bei üblichem Verzehr.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 %Keine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
12.2.1 Kräuter und GewürzeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Cellulose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und wird nicht von den in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 genannten Hauptallergenen abgeleitet.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.