Carrageen
Was ist Carrageen?
Carrageen ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der aus bestimmten Arten von Rotalgen gewonnen wird. Die Algen werden geerntet, gereinigt und dann extrahiert, um das Carrageen zu isolieren. Das Ergebnis ist ein Pulver, das in Wasser gelöst wird, um seine gelierende und verdickende Wirkung zu entfalten.
Ist Carrageen vegan?
Carrageen ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Carrageen zu den Hauptallergenen?
Carrageen ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Carrageen verwendet?
Carrageen wird als Verdickungs- und Geliermittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Carrageen unbedenklich?
Carrageen ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Carrageen wird als Verdickungs- und Geliermittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Es hilft, die Textur zu verbessern, die Stabilität zu erhöhen und die Trennung von Zutaten zu verhindern. Typische Anwendungen finden sich in Milchprodukten, Desserts, angereicherten Getränken und Fleischersatzprodukten.
Gesundheitliche Hinweise
Carrageen ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) haben Carrageen bewertet. Während Carrageen bei den üblichen Aufnahmemengen als sicher gilt, gibt es Diskussionen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen bei sehr hohen Aufnahmemengen, insbesondere im Hinblick auf entzündliche Prozesse im Darm. Die wissenschaftliche Evidenz hierzu wird weiterhin diskutiert.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 300 |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 10000 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 10000 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 10000 |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 300 |
Allergeninformationen
Carrageen ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich von Rotalgen ab und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die auf deutschen Lebensmitteletiketten hervorgehoben werden müssen.
Lebensmittel mit Carrageen
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