Calciumcarbonate
Was ist Calciumcarbonate?
Calciumcarbonat ist eine chemische Verbindung, die in der Natur als Mineral Calcit vorkommt. Es wird industriell aus natürlichen Vorkommen gewonnen oder synthetisch hergestellt. Als Lebensmittelzusatzstoff dient es unter anderem als Trennmittel und Säureregulator.
Ist Calciumcarbonate vegan?
Calciumcarbonate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Calciumcarbonate zu den Hauptallergenen?
Calciumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 besonders hervorgehoben werden müssen.
Wofür wird Calciumcarbonate verwendet?
In der Lebensmittelindustrie wird Calciumcarbonat häufig als Trennmittel eingesetzt, um das Zusammenklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern.
Ist Calciumcarbonate unbedenklich?
Calciumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und im Unionsverzeichnis der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
In der Lebensmittelindustrie wird Calciumcarbonat häufig als Trennmittel eingesetzt, um das Zusammenklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern. Es findet sich auch als Säureregulator, Farbstoff (E 170) oder als Calciumquelle in verschiedenen Produkten wie Backwaren, Süßwaren und Nahrungsergänzungsmitteln.
Gesundheitliche Hinweise
Calciumcarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und im Unionsverzeichnis der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von EFSA und JECFA bewertet. In den üblicherweise in Lebensmitteln verwendeten Mengen gilt es als sicher. Es dient als Calciumlieferant und wird zur Regulierung des Säuregehalts eingesetzt.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.7.2 Gereifter Käse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.7.6 Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.9 Nährkaseinate | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | 70000 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 12.1.1 Kochsalz | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.1.2 Fruchtsäfte gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsesäfte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Calciumcarbonat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 besonders hervorgehoben werden müssen.
Lebensmittel mit Calciumcarbonate
Produkte vergleichen →Automatisch erstellter Inhalt. Diese Beschreibung wurde automatisch erstellt und noch nicht redaktionell geprüft. Ungenauigkeiten sind möglich. Fehler gefunden? Hinweis senden.