Zutat · E903

Carnaubawachs

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Carnaubawachs wird als Überzugsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Glanz zu verleihen und sie …

Was ist Carnaubawachs?

Carnaubawachs ist ein pflanzlicher Wachs, das aus den Blättern der Carnaubapalme (Copernicia prunifera) gewonnen wird. Die Blätter werden getrocknet, und das Wachs wird durch Klopfen oder Bürsten der Blätter entfernt. Anschließend wird es gereinigt und oft zu Pulver oder Flocken verarbeitet.

Ist Carnaubawachs vegan?

Carnaubawachs ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Carnaubawachs zu den Hauptallergenen?

Carnaubawachs ist kein Allergen, das gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig ist.

Wofür wird Carnaubawachs verwendet?

Carnaubawachs wird als Überzugsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Glanz zu verleihen und sie vor Feuchtigkeit zu schützen.

Ist Carnaubawachs unbedenklich?

Carnaubawachs ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet.

Verwendungszweck

Carnaubawachs wird als Überzugsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen Glanz zu verleihen und sie vor Feuchtigkeit zu schützen. Es wird häufig in Süßwaren wie Bonbons, Dragees und Schokoladenprodukten verwendet, um ein Zusammenkleben zu verhindern und die Haltbarkeit zu verbessern. Es kann auch in Kaugummis und Backwaren zu finden sein.

Gesundheitliche Hinweise

Carnaubawachs ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen gelten keine gesundheitlichen Bedenken. Es gibt keine Hinweise auf nachteilige gesundheitliche Auswirkungen bei normalem Verzehr. Es ist kein Stoff, der im Verdacht steht, gesundheitsschädlich zu sein.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025/651

LebensmittelkategorieHöchstmenge
4.1.1 Ganzes frisches Obst und Gemüse200
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG500
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren500
5.3 Kaugummi1200
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4200
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4500
7.2 Feine Backwaren200
10.2 Eier und Eiprodukte, verarbeitet3600
14.1.5.1 Kaffee, Kaffee-Extrakte200
15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis200
15.2 Verarbeitete Nüsse200
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder200

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Carnaubawachs ist kein Allergen, das gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig ist. Es ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Carnaubawachs

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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