Bienenwachs weiß und gelb
Was ist Bienenwachs weiß und gelb?
Bienenwachs ist ein natürliches Wachs, das von Honigbienen (Apis mellifera) zur Konstruktion ihrer Waben produziert wird. Es wird gewonnen, indem die Waben geschmolzen und das Wachs von Verunreinigungen wie Honig und Propolis getrennt wird. Weißes Bienenwachs ist gebleichtes Bienenwachs, während gelbes Bienenwachs naturbelassen ist.
Ist Bienenwachs weiß und gelb vegan?
Nein. Bienenwachs weiß und gelb ist tierischen Ursprungs und daher nicht vegan.
Ist Bienenwachs weiß und gelb glutenfrei?
Es ist auch kein Gluten.
Gehört Bienenwachs weiß und gelb zu den Hauptallergenen?
Bienenwachs ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet.
Wofür wird Bienenwachs weiß und gelb verwendet?
Bienenwachs wird als Überzugsmittel für Obst und Gemüse verwendet, um deren Haltbarkeit zu verlängern und das Austrocknen zu verhindern.
Ist Bienenwachs weiß und gelb unbedenklich?
Bienenwachs ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Bienenwachs wird als Überzugsmittel für Obst und Gemüse verwendet, um deren Haltbarkeit zu verlängern und das Austrocknen zu verhindern. Es dient auch als Bindemittel und Verdickungsmittel in Süßwaren wie Gummibonbons und Dragees, um ihnen Struktur und Glanz zu verleihen. In der Lebensmittelindustrie wird es häufig als Überzugsmittel für Käse und als Trennmittel eingesetzt.
Gesundheitliche Hinweise
Bienenwachs ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wird als Überzugsmittel (E 901) klassifiziert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Bienenwachs im Rahmen der Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen bewertet. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei der üblichen Aufnahme von Lebensmitteln, die Bienenwachs enthalten.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 3 Speiseeis | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.1 Ganzes frisches Obst und Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.3 Kaugummi | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 7.2 Feine Backwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.1.5.1 Kaffee, Kaffee-Extrakte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 15.2 Verarbeitete Nüsse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Bienenwachs ist kein Allergen und auch nicht von einem der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene abgeleitet. Es ist auch kein Gluten.
Lebensmittel mit Bienenwachs weiß und gelb
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