Brilliantblau FCF
Was ist Brilliantblau FCF?
Brillantblau FCF ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff. Er wird chemisch hergestellt und ist in Wasser gut löslich. Der Farbstoff ist für seine intensive blaue Farbe bekannt.
Ist Brilliantblau FCF vegan?
Brilliantblau FCF ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Brilliantblau FCF zu den Hauptallergenen?
Brillantblau FCF ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind.
Wofür wird Brilliantblau FCF verwendet?
Brillantblau FCF wird Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen eine ansprechende blaue Farbe zu verleihen.
Ist Brilliantblau FCF unbedenklich?
Brillantblau FCF ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Brillantblau FCF wird Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen eine ansprechende blaue Farbe zu verleihen. Es findet sich häufig in Süßwaren wie Bonbons, Gummibärchen und Pralinen, aber auch in Getränken und Desserts. Seine Funktion ist ausschließlich die Farbgebung.
Gesundheitliche Hinweise
Brillantblau FCF ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. Bei einigen Kindern kann Brillantblau FCF in Verbindung mit anderen Farbstoffen die Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen, was eine entsprechende Kennzeichnung auf der Lebensmittelverpackung erfordert. Die wissenschaftliche Datenlage zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen bei typischem Verzehr wird fortlaufend bewertet.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 4.2.1 Obst und Gemüse, getrocknet | 200 |
| 4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake | 200 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 200 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 20 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 200 |
| 8.1 Frisches Fleisch, ausgenommen Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Brillantblau FCF ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind. Es ist auch nicht von Allergenen abgeleitet.
Lebensmittel mit Brilliantblau FCF
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