Zutat · E133

Brilliantblau FCF

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Brillantblau FCF wird Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen eine ansprechende blaue Farbe zu verleihen. Es …

Was ist Brilliantblau FCF?

Brillantblau FCF ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff. Er wird chemisch hergestellt und ist in Wasser gut löslich. Der Farbstoff ist für seine intensive blaue Farbe bekannt.

Ist Brilliantblau FCF vegan?

Brilliantblau FCF ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Brilliantblau FCF zu den Hauptallergenen?

Brillantblau FCF ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind.

Wofür wird Brilliantblau FCF verwendet?

Brillantblau FCF wird Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen eine ansprechende blaue Farbe zu verleihen.

Ist Brilliantblau FCF unbedenklich?

Brillantblau FCF ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Brillantblau FCF wird Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen eine ansprechende blaue Farbe zu verleihen. Es findet sich häufig in Süßwaren wie Bonbons, Gummibärchen und Pralinen, aber auch in Getränken und Desserts. Seine Funktion ist ausschließlich die Farbgebung.

Gesundheitliche Hinweise

Brillantblau FCF ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. Bei einigen Kindern kann Brillantblau FCF in Verbindung mit anderen Farbstoffen die Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen, was eine entsprechende Kennzeichnung auf der Lebensmittelverpackung erfordert. Die wissenschaftliche Datenlage zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen bei typischem Verzehr wird fortlaufend bewertet.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0232/2012

LebensmittelkategorieHöchstmenge
4.2.1 Obst und Gemüse, getrocknet200
4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake200
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven200
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven20
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott200
8.1 Frisches Fleisch, ausgenommen Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004Keine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Brillantblau FCF ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind. Es ist auch nicht von Allergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Brilliantblau FCF

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.