Zutat · E160e

Beta-apo-8′-Carotinal (C30)

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller setzen Beta-apo-8′-carotinal als gelben bis orangefarbenen Lebensmittelfarbstoff ein. Es wird häufig in Süßwaren, …

Was ist Beta-apo-8′-Carotinal (C30)?

Beta-apo-8′-carotinal (C30) ist ein Carotinoid, das als Lebensmittelfarbstoff verwendet wird. Es ist ein synthetisches Derivat von Beta-Carotin, das in vielen Pflanzen vorkommt. Die Herstellung erfolgt durch chemische Synthese.

Ist Beta-apo-8′-Carotinal (C30) vegan?

Beta-apo-8′-Carotinal (C30) ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Beta-apo-8′-Carotinal (C30) zu den Hauptallergenen?

Beta-apo-8′-carotinal ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und leitet sich auch nicht von einem der 14 Hauptallergene ab.

Wofür wird Beta-apo-8′-Carotinal (C30) verwendet?

Hersteller setzen Beta-apo-8′-carotinal als gelben bis orangefarbenen Lebensmittelfarbstoff ein.

Ist Beta-apo-8′-Carotinal (C30) unbedenklich?

Beta-apo-8′-carotinal ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller setzen Beta-apo-8′-carotinal als gelben bis orangefarbenen Lebensmittelfarbstoff ein. Es wird häufig in Süßwaren, Getränken und Molkereiprodukten verwendet, um deren Aussehen zu verbessern. Die Stabilität gegenüber Licht und Wärme macht es für verschiedene Lebensmittelanwendungen geeignet.

Gesundheitliche Hinweise

Beta-apo-8′-carotinal ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die EFSA hat den Stoff bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine wesentlichen Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0738/2013

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.7.5 Schmelzkäse100
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott100
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet100
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet250

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Beta-apo-8′-carotinal ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und leitet sich auch nicht von einem der 14 Hauptallergene ab.

Lebensmittel mit Beta-apo-8′-Carotinal (C30)

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.