Stabilisator Johannisbrotkemmehl
Was ist Stabilisator Johannisbrotkemmehl?
Johannisbrotkernmehl ist ein natürliches Verdickungs- und Geliermittel, das aus den gemahlenen Samen des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua) gewonnen wird. Der Baum ist im Mittelmeerraum beheimatet. Die Samen werden von der Samenschale und dem Keimling getrennt und das verbleibende Endosperm zu einem feinen Mehl vermahlen.
Ist Stabilisator Johannisbrotkemmehl vegan?
Stabilisator Johannisbrotkemmehl ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Stabilisator Johannisbrotkemmehl zu den Hauptallergenen?
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Stabilisator Johannisbrotkemmehl verwendet?
Hersteller verwenden Johannisbrotkernmehl als Stabilisator und Verdickungsmittel, um die Textur und Viskosität von Lebensmitteln zu verbessern.
Ist Stabilisator Johannisbrotkemmehl unbedenklich?
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 410 zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Johannisbrotkernmehl als Stabilisator und Verdickungsmittel, um die Textur und Viskosität von Lebensmitteln zu verbessern. Es wird häufig in Desserts, Eiscreme, Backwaren, Saucen und fettarmen Produkten eingesetzt, um eine cremige Konsistenz zu erzielen und die Bildung von Eiskristallen zu verhindern.
Gesundheitliche Hinweise
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 410 zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt als sicher und wird im Körper nicht verstoffwechselt, sondern größtenteils unverändert ausgeschieden. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Stabilisator Johannisbrotkemmehl
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