Rotes Chili-Püree
Was ist Rotes Chili-Püree?
Rotes Chili-Püree ist eine Zubereitung aus pürierten roten Chilischoten. Die Schoten werden typischerweise nach der Ernte verarbeitet, gereinigt, entkernt und dann zu einer feinen Paste zermahlen. Manchmal werden zur Konservierung oder Geschmacksverbesserung noch weitere Zutaten wie Essig oder Salz hinzugefügt.
Ist Rotes Chili-Püree vegan?
Rotes Chili-Püree ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Rotes Chili-Püree glutenfrei?
Es ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält es Gluten.
Gehört Rotes Chili-Püree zu den Hauptallergenen?
Rotes Chili-Püree ist kein Allergen im Sinne der EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Rotes Chili-Püree verwendet?
Hersteller verwenden rotes Chili-Püree als Geschmacksgeber und zur Farbgebung in Lebensmitteln.
Ist Rotes Chili-Püree unbedenklich?
Rotes Chili-Püree ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden rotes Chili-Püree als Geschmacksgeber und zur Farbgebung in Lebensmitteln. Es verleiht Produkten eine angenehme Schärfe und eine appetitliche rote Farbe. Es findet sich häufig in Chutneys, Saucen, Marinaden, Suppen und als Würzmittel für Fleisch- und Fischgerichte.
Gesundheitliche Hinweise
Rotes Chili-Püree ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Schärfe von Chilis stammt vom Inhaltsstoff Capsaicin, der in hohen Dosen reizend wirken kann. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Sicherheit von Capsaicin in Lebensmitteln bewertet. Es gibt keine Hinweise auf eine Einstufung als gesundheitsschädlich bei normalem Konsum.
Allergeninformationen
Rotes Chili-Püree ist kein Allergen im Sinne der EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält es Gluten. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Rotes Chili-Püree
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