Zutat · E1200

Polydextrose

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Polydextrose wird als Füllstoff und Süßungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um den Zucker- oder Fettgehalt …

Was ist Polydextrose?

Polydextrose ist ein synthetischer Ballaststoff, der aus Dextrose (Traubenzucker) unter Zugabe geringer Mengen von Säuren oder Basen hergestellt wird. Es ist ein Polymer aus Glukoseeinheiten, das durch Erhitzen und anschließendes Abkühlen und Zerkleinern gewonnen wird. Polydextrose ist ein weißes bis cremefarbenes Pulver, das in Wasser löslich ist.

Ist Polydextrose vegan?

Polydextrose ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Polydextrose zu den Hauptallergenen?

Polydextrose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Polydextrose verwendet?

Polydextrose wird als Füllstoff und Süßungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um den Zucker- oder Fettgehalt zu reduzieren.

Ist Polydextrose unbedenklich?

Polydextrose ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Polydextrose wird als Füllstoff und Süßungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um den Zucker- oder Fettgehalt zu reduzieren. Es trägt zur Textur und zum Mundgefühl bei und kann als Ballaststoffquelle dienen. Typische Anwendungen finden sich in zuckerreduzierten Süßwaren, Backwaren, Desserts und Getränken.

Gesundheitliche Hinweise

Polydextrose ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr gilt Polydextrose als sicher. Es kann in größeren Mengen abführend wirken. Es gibt keine Hinweise auf schwerwiegende gesundheitliche Bedenken bei normalem Konsum.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0470/2012

LebensmittelkategorieHöchstmenge
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
14.2.1 Bier und MalzgetränkeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Polydextrose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den aufgeführten Allergenen ab.

Lebensmittel mit Polydextrose

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.