Polydextrose
Was ist Polydextrose?
Polydextrose ist ein synthetischer Ballaststoff, der aus Dextrose (Traubenzucker) unter Zugabe geringer Mengen von Säuren oder Basen hergestellt wird. Es ist ein Polymer aus Glukoseeinheiten, das durch Erhitzen und anschließendes Abkühlen und Zerkleinern gewonnen wird. Polydextrose ist ein weißes bis cremefarbenes Pulver, das in Wasser löslich ist.
Ist Polydextrose vegan?
Polydextrose ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Polydextrose zu den Hauptallergenen?
Polydextrose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Polydextrose verwendet?
Polydextrose wird als Füllstoff und Süßungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um den Zucker- oder Fettgehalt zu reduzieren.
Ist Polydextrose unbedenklich?
Polydextrose ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Polydextrose wird als Füllstoff und Süßungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt, um den Zucker- oder Fettgehalt zu reduzieren. Es trägt zur Textur und zum Mundgefühl bei und kann als Ballaststoffquelle dienen. Typische Anwendungen finden sich in zuckerreduzierten Süßwaren, Backwaren, Desserts und Getränken.
Gesundheitliche Hinweise
Polydextrose ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr gilt Polydextrose als sicher. Es kann in größeren Mengen abführend wirken. Es gibt keine Hinweise auf schwerwiegende gesundheitliche Bedenken bei normalem Konsum.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.2.1 Bier und Malzgetränke | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Polydextrose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den aufgeführten Allergenen ab.
Lebensmittel mit Polydextrose
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