Orangenschalenpaste
Was ist Orangenschalenpaste?
Orangenschalenpaste ist ein konzentriertes Produkt, das aus den Schalen von Orangen hergestellt wird. Die Schalen werden zerkleinert und mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten zu einer Paste verarbeitet, um das Aroma und die Farbe der Orange zu erhalten. Sie dient als Trägerstoff für Aromen und kann auch natürliche Farbstoffe enthalten.
Ist Orangenschalenpaste vegan?
Orangenschalenpaste ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Orangenschalenpaste zu den Hauptallergenen?
Orangenschalenpaste ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Wofür wird Orangenschalenpaste verwendet?
Orangenschalenpaste wird in der Lebensmittelindustrie als Aromastoff eingesetzt, um Lebensmitteln einen intensiven Orangengeschmack zu verleihen.
Ist Orangenschalenpaste unbedenklich?
Orangenschalenpaste ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat daher keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Orangenschalenpaste wird in der Lebensmittelindustrie als Aromastoff eingesetzt, um Lebensmitteln einen intensiven Orangengeschmack zu verleihen. Sie findet sich häufig in Backwaren wie Lebkuchen und Keksen, aber auch in Süßwaren, Desserts und Getränken. Die Paste hilft, das natürliche Aroma von Orangen über längere Haltbarkeitszeiten zu bewahren.
Gesundheitliche Hinweise
Orangenschalenpaste ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat daher keine E-Nummer. Sie wird als Aromastoff oder Zutat verwendet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben keine spezifischen Bewertungen für Orangenschalenpaste als isolierte Substanz veröffentlicht, da sie als Lebensmittelzutat betrachtet wird. Bei üblichem Verzehr sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten.
Allergeninformationen
Orangenschalenpaste ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Orangenschalenpaste
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