Zutat · E401

Natriumalginat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Natriumalginat wird als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt. Es bildet Gele in Gegenwart …

Was ist Natriumalginat?

Natriumalginat ist das Natriumsalz der aus Braunalgen gewonnenen Alginsäure. Es wird durch Reaktion von Alginsäure mit einer Natriumquelle wie Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat hergestellt. Die resultierende Substanz ist ein feines, weißes bis gelbliches Pulver.

Ist Natriumalginat vegan?

Natriumalginat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Natriumalginat zu den Hauptallergenen?

Natriumalginat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Natriumalginat verwendet?

Natriumalginat wird als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Natriumalginat unbedenklich?

Natriumalginat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Natriumalginat wird als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt. Es bildet Gele in Gegenwart von Calciumionen, was für die Herstellung von Fruchtzubereitungen, Desserts, Süßwaren und als Überzugsmittel für Obst und Gemüse genutzt wird. Es verbessert die Textur und Stabilität von Lebensmitteln.

Gesundheitliche Hinweise

Natriumalginat ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt als gut verträglich und wird im Verdauungstrakt nicht nennenswert verstoffwechselt. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblicher Aufnahme.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne)Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert2400
8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013500
13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge1000
13.1.5.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge ab vier Monaten und für Kleinkinder1000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Natriumalginat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es wird aus Algen gewonnen und ist nicht mit den 14 Hauptallergenen verwandt.

Lebensmittel mit Natriumalginat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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