Zutat · E161b

Lutein

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Lutein wird als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt, um Produkten eine gelbe bis orange Farbe zu verleihen. …

Was ist Lutein?

Lutein ist ein Carotinoid, das natürlich in vielen Pflanzen vorkommt, insbesondere in grünem Blattgemüse wie Spinat und Grünkohl. Es kann auch durch chemische Synthese hergestellt oder aus Pflanzenextrakten gewonnen werden. Lutein ist ein gelber Farbstoff, der auch als Antioxidans wirkt.

Ist Lutein vegan?

Lutein ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Lutein glutenfrei?

Es ist auch nicht mit Gluten verbunden.

Gehört Lutein zu den Hauptallergenen?

Lutein ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt werden müssen.

Wofür wird Lutein verwendet?

Lutein wird als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt, um Produkten eine gelbe bis orange Farbe zu verleihen.

Ist Lutein unbedenklich?

Lutein ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Lutein wird als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt, um Produkten eine gelbe bis orange Farbe zu verleihen. Es findet sich häufig in Teigwaren, Backwaren, Süßwaren und Getränken. Aufgrund seiner antioxidativen Eigenschaften wird es auch in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet.

Gesundheitliche Hinweise

Lutein ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Lutein ist ein wichtiges Carotinoid für die menschliche Gesundheit, insbesondere für die Augen. Bei üblichen Aufnahmemengen gelten die Verwendungen als sicher. Es gibt keine wesentlichen Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0232/2012

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.7.5 Schmelzkäse100
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte100
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG100
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse100
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet250
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet100

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Lutein ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt werden müssen. Es ist auch nicht mit Gluten verbunden.

Lebensmittel mit Lutein

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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