Zutat · E334

L(+)-Weinsäure

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Als Säuerungsmittel und Säureregulator wird L(+)-Weinsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den Geschmack zu verbessern …

Was ist L(+)-Weinsäure?

L(+)-Weinsäure, auch bekannt als Weinsäure, ist eine natürlich vorkommende organische Säure. Sie kommt in vielen Pflanzen vor, insbesondere in Trauben. Die Säure wird üblicherweise durch Extraktion aus Weinrückständen, wie z.B. Weinstein, gewonnen und anschließend gereinigt.

Ist L(+)-Weinsäure vegan?

L(+)-Weinsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist L(+)-Weinsäure glutenfrei?

Sie ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält sie Gluten.

Gehört L(+)-Weinsäure zu den Hauptallergenen?

L(+)-Weinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird L(+)-Weinsäure verwendet?

Als Säuerungsmittel und Säureregulator wird L(+)-Weinsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den Geschmack zu verbessern und den pH-Wert einzustellen.

Ist L(+)-Weinsäure unbedenklich?

L(+)-Weinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Als Säuerungsmittel und Säureregulator wird L(+)-Weinsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den Geschmack zu verbessern und den pH-Wert einzustellen. Sie findet sich häufig in Süßwaren wie Bonbons, aber auch in Dressings, Backwaren und Getränken, wo sie für eine saure Note sorgt.

Gesundheitliche Hinweise

L(+)-Weinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, die in Lebensmitteln vorkommen, gilt sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf nachteilige gesundheitliche Auswirkungen bei normalem Verzehr.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2024/1451

LebensmittelkategorieHöchstmenge
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven9000
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG5000
11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform270000
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20135000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

L(+)-Weinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält sie Gluten.

Lebensmittel mit L(+)-Weinsäure

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.