L(+)-Weinsäure
Was ist L(+)-Weinsäure?
L(+)-Weinsäure, auch bekannt als Weinsäure, ist eine natürlich vorkommende organische Säure. Sie kommt in vielen Pflanzen vor, insbesondere in Trauben. Die Säure wird üblicherweise durch Extraktion aus Weinrückständen, wie z.B. Weinstein, gewonnen und anschließend gereinigt.
Ist L(+)-Weinsäure vegan?
L(+)-Weinsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist L(+)-Weinsäure glutenfrei?
Sie ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält sie Gluten.
Gehört L(+)-Weinsäure zu den Hauptallergenen?
L(+)-Weinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird L(+)-Weinsäure verwendet?
Als Säuerungsmittel und Säureregulator wird L(+)-Weinsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den Geschmack zu verbessern und den pH-Wert einzustellen.
Ist L(+)-Weinsäure unbedenklich?
L(+)-Weinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Als Säuerungsmittel und Säureregulator wird L(+)-Weinsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den Geschmack zu verbessern und den pH-Wert einzustellen. Sie findet sich häufig in Süßwaren wie Bonbons, aber auch in Dressings, Backwaren und Getränken, wo sie für eine saure Note sorgt.
Gesundheitliche Hinweise
L(+)-Weinsäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, die in Lebensmitteln vorkommen, gilt sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf nachteilige gesundheitliche Auswirkungen bei normalem Verzehr.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 9000 |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | 5000 |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | 270000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 5000 |
Allergeninformationen
L(+)-Weinsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält sie Gluten.
Lebensmittel mit L(+)-Weinsäure
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