Zutat

Konservierungsbestandteil

Herkunft
Unbekannt
Noch nicht redaktionell eingeordnet
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller fügen Konservierungsbestandteile hinzu, um die mikrobielle Sicherheit und Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen. …

Was ist Konservierungsbestandteil?

Konservierungsbestandteile sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern, indem sie diese vor dem Verderb durch Mikroorganismen schützen oder das Wachstum von Mikroorganismen hemmen. Sie können natürlichen oder synthetischen Ursprungs sein.

Ist Konservierungsbestandteil glutenfrei?

Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere.

Gehört Konservierungsbestandteil zu den Hauptallergenen?

Konservierungsbestandteile sind in der Regel keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.

Wofür wird Konservierungsbestandteil verwendet?

Hersteller fügen Konservierungsbestandteile hinzu, um die mikrobielle Sicherheit und Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen.

Ist Konservierungsbestandteil unbedenklich?

Konservierungsbestandteile sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, wenn sie auf der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt sind und die festgelegten Verwendungsbedingungen eingehalten werden.

Verwendungszweck

Hersteller fügen Konservierungsbestandteile hinzu, um die mikrobielle Sicherheit und Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen. Sie werden häufig in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt, darunter Brotwaren, Käse, Trockenfrüchte, Fleisch- und Fischwaren sowie Aufstriche.

Gesundheitliche Hinweise

Konservierungsbestandteile sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, wenn sie auf der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt sind und die festgelegten Verwendungsbedingungen eingehalten werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen. Die wissenschaftliche Bewertung konzentriert sich auf potenzielle gesundheitliche Auswirkungen bei der üblichen Aufnahme. Bei einigen Konservierungsstoffen gibt es Diskussionen über mögliche Auswirkungen, die wissenschaftliche Evidenz ist jedoch nicht immer eindeutig.

Allergeninformationen

Konservierungsbestandteile sind in der Regel keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene. Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Konservierungsbestandteil

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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