Zutat · E301

Natriumascorbat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Als Antioxidans verhindert Natriumascorbat die Oxidation von Fetten und Ölen und schützt so Lebensmittel …

Was ist Natriumascorbat?

Natriumascorbat ist das Natriumsalz der Ascorbinsäure (Vitamin C). Es wird industriell durch die Neutralisation von Ascorbinsäure mit einer Natriumverbindung wie Natriumhydrogencarbonat hergestellt. Es ist ein weißes bis leicht gelbliches Pulver.

Ist Natriumascorbat vegan?

Natriumascorbat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Natriumascorbat zu den Hauptallergenen?

Natriumascorbat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Natriumascorbat verwendet?

Als Antioxidans verhindert Natriumascorbat die Oxidation von Fetten und Ölen und schützt so Lebensmittel vor dem Ranzigwerden und dem Verlust von Vitaminen.

Ist Natriumascorbat unbedenklich?

Natriumascorbat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 301 zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet.

Verwendungszweck

Als Antioxidans verhindert Natriumascorbat die Oxidation von Fetten und Ölen und schützt so Lebensmittel vor dem Ranzigwerden und dem Verlust von Vitaminen. Es wird häufig in Fleisch- und Wurstwaren, Backwaren und Getränken eingesetzt, um Farbe und Geschmack zu erhalten.

Gesundheitliche Hinweise

Natriumascorbat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 301 zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet. Es wurde von der EFSA bewertet. Als Salz der Ascorbinsäure trägt es zur Vitamin-C-Versorgung bei. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die üblichen Aufnahmemengen gesundheitliche Probleme verursachen. Es gibt keine besonderen Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinertKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.1.3 Obst und Gemüse, gefrorenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.3 Obst- und GemüsekonservenKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16Keine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.1 Frische TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.3 Frische vorgekochte TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestelltKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerekKeine numerische Höchstmenge angegeben
8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004Keine numerische Höchstmenge angegeben
8.3.2 Wärmebehandelte FleischerzeugnisseKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.1 Fisch, nicht verarbeitet300
9.1.1 Fisch, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitetKeine numerische Höchstmenge angegeben
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet300
13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung75
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013200
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013300
14.2.1 Bier und MalzgetränkeKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Natriumascorbat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Natriumascorbat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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