Zutat · E392

Extrakt aus Rosmarin

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Rosmarinextrakt wird als natürliches Antioxidans in Lebensmitteln eingesetzt, um die Haltbarkeit zu verlängern, indem …

Was ist Extrakt aus Rosmarin?

Rosmarinextrakt ist ein Extrakt, der aus den Blättern des Rosmarinstrauchs (Rosmarinus officinalis) gewonnen wird. Er wird typischerweise durch Extraktion mit Lösungsmitteln wie Ethanol oder überkritischem CO2 hergestellt. Das Ergebnis ist ein Konzentrat, das verschiedene Verbindungen enthält, darunter auch antioxidativ wirksame Stoffe wie Carnosolsäure und Rosmarinsäure.

Ist Extrakt aus Rosmarin vegan?

Extrakt aus Rosmarin ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Extrakt aus Rosmarin glutenfrei?

Gluten ist ebenfalls nicht enthalten.

Gehört Extrakt aus Rosmarin zu den Hauptallergenen?

Rosmarinextrakt ist kein Allergen und auch nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet.

Wofür wird Extrakt aus Rosmarin verwendet?

Rosmarinextrakt wird als natürliches Antioxidans in Lebensmitteln eingesetzt, um die Haltbarkeit zu verlängern, indem er das Ranzigwerden von Fetten und Ölen verlangsamt.

Ist Extrakt aus Rosmarin unbedenklich?

Rosmarinextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Rosmarinextrakt wird als natürliches Antioxidans in Lebensmitteln eingesetzt, um die Haltbarkeit zu verlängern, indem er das Ranzigwerden von Fetten und Ölen verlangsamt. Er findet sich häufig in fettreichen Produkten wie Fleischwaren, Backwaren, Snacks und Ölen. Seine antioxidativen Eigenschaften können auch zur Geschmacksstabilisierung beitragen.

Gesundheitliche Hinweise

Rosmarinextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Rosmarinextrakte bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet. Es gibt keine bekannten größeren Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 2016/56

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG30
1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG200
2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)50
2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)30
2.2.2 Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und flüssige Emulsionen100
2.3 Backspray auf Pflanzenölbasis50
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott200
4.2.5.4 Nut butters und Brotaufstriche auf Nussbasis200
4.2.6 Verarbeitete Kartoffelprodukte200
5.3 Kaugummi200
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4100
6.4.5 Füllungen für Teigwaren (Ravioli u. Ä.)250
7.2 Feine Backwaren200
8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse150
8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse15
8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse100
8.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse150
8.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse15
8.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse100
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet150
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet15
10.2 Eier und Eiprodukte, verarbeitet200
12.2.2 Würzmittel200
12.4 Senf100
12.5 Suppen und Brühen50
12.6 Soßen100
15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis50
15.2 Verarbeitete Nüsse200
17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder400
17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder400

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Rosmarinextrakt ist kein Allergen und auch nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet. Gluten ist ebenfalls nicht enthalten. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Extrakt aus Rosmarin

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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