Konjak-glucomannan
Was ist Konjak-glucomannan?
Konjak-Glucomannan ist ein Polysaccharid, das aus den Knollen der Konjakpflanze (Amorphophallus konjac) gewonnen wird. Die Pflanze ist in Südostasien heimisch. Zur Gewinnung werden die Knollen geerntet, gereinigt, getrocknet und zu einem feinen Pulver vermahlen.
Ist Konjak-glucomannan vegan?
Konjak-glucomannan ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Konjak-glucomannan glutenfrei?
Es ist auch kein Gluten.
Gehört Konjak-glucomannan zu den Hauptallergenen?
Konjak-Glucomannan ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind.
Wofür wird Konjak-glucomannan verwendet?
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Konjak-Glucomannan hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt.
Ist Konjak-glucomannan unbedenklich?
Konjak-Glucomannan ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Konjak-Glucomannan hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt. Es verleiht Lebensmitteln eine feste, gelartige Konsistenz und wird daher häufig in fettarmen Produkten, Süßwaren, Desserts, Suppen und als Bindemittel in vegetarischen und veganen Fleischalternativen verwendet.
Gesundheitliche Hinweise
Konjak-Glucomannan ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wird von der EFSA bewertet. In typischen Verzehrmengen gilt es als sicher. Es ist eine lösliche Ballaststoffquelle, die im Verdauungstrakt Wasser bindet und aufquillt, was zu einem Sättigungsgefühl beitragen kann. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Konjak-Glucomannan ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind. Es ist auch kein Gluten.
Lebensmittel mit Konjak-glucomannan
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