Kaliumalginat
Was ist Kaliumalginat?
Kaliumalginat ist das Kaliumsalz der Alginsäure. Alginsäure wird aus Braunalgen gewonnen und ist ein natürlicher Bestandteil der Zellwände dieser Meerespflanzen. Durch die Behandlung mit einer Kaliumverbindung wird die Alginsäure in ihr Kaliumsalz umgewandelt.
Ist Kaliumalginat vegan?
Kaliumalginat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kaliumalginat zu den Hauptallergenen?
Kaliumalginat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Kaliumalginat verwendet?
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Kaliumalginat hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt.
Ist Kaliumalginat unbedenklich?
Kaliumalginat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Kaliumalginat hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt. Es verleiht Lebensmitteln eine stabilere Textur und kann die Viskosität erhöhen. Typische Anwendungen finden sich in Brotaufstrichen, pflanzlichen Fettprodukten und Margarinen, wo es zur Verbesserung der Streichfähigkeit und Konsistenz beiträgt.
Gesundheitliche Hinweise
Kaliumalginat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichen Aufnahmemengen gelten die aus Algen gewonnenen Alginate als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei der Verwendung im Rahmen der zugelassenen Höchstmengen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 500 |
Allergeninformationen
Kaliumalginat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es wird aus Algen gewonnen und ist nicht von den aufgeführten Hauptallergenen abgeleitet.
Lebensmittel mit Kaliumalginat
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