Zutat · E297

Fumarsäure

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Als Säureregulator und Säuerungsmittel wird Fumarsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den pH-Wert einzustellen und …

Was ist Fumarsäure?

Fumarsäure ist eine organische Säure, die natürlich in einigen Pflanzen wie dem Erdrauch vorkommt. Sie wird industriell meist durch chemische Synthese oder biotechnologisch durch Fermentation hergestellt. Fumarsäure ist ein weißes, kristallines Pulver.

Ist Fumarsäure vegan?

Fumarsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Fumarsäure zu den Hauptallergenen?

Fumarsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Fumarsäure verwendet?

Als Säureregulator und Säuerungsmittel wird Fumarsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den pH-Wert einzustellen und für einen sauren Geschmack zu sorgen.

Ist Fumarsäure unbedenklich?

Fumarsäure ist als Lebensmittelzusatzstoff (E 297) in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Als Säureregulator und Säuerungsmittel wird Fumarsäure in Lebensmitteln eingesetzt, um den pH-Wert einzustellen und für einen sauren Geschmack zu sorgen. Sie findet sich häufig in Süßwaren wie Bonbons und Gummibärchen, aber auch in Desserts, Backwaren und Getränkepulvern. Ihre Funktion ist es, Geschmack zu intensivieren und die Haltbarkeit zu verbessern.

Gesundheitliche Hinweise

Fumarsäure ist als Lebensmittelzusatzstoff (E 297) in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, in denen Fumarsäure in Lebensmitteln vorkommt, gilt sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Bedenken bei normalem Verzehr.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt4000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren1000
5.3 Kaugummi2000
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.41000
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.42500
14.1.4 Aromatisierte Getränke1000
14.1.5.2 Sonstige1000
16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 44000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Fumarsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Lebensmittel mit Fumarsäure

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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