Flüssiges Hühnervollei
Was ist Flüssiges Hühnervollei?
Flüssiges Hühnervollei ist das verflüssigte Innere von Hühnereiern, das von Eiklar und Eigelb gebildet wird. Es wird durch das Aufschlagen und anschließende Verarbeiten von frischen Hühnereiern gewonnen. Die Verarbeitung kann das Trennen von Schale, Eiklar und Eigelb sowie die anschließende Homogenisierung und Pasteurisierung umfassen.
Ist Flüssiges Hühnervollei vegan?
Nein. Flüssiges Hühnervollei ist tierischen Ursprungs und daher nicht vegan.
Gehört Flüssiges Hühnervollei zu den Hauptallergenen?
Flüssiges Hühnervollei ist ein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Wofür wird Flüssiges Hühnervollei verwendet?
Flüssiges Hühnervollei wird als Bindemittel, Emulgator und zur Verbesserung der Textur in Backwaren wie Keksen, Kuchen und Lebkuchen eingesetzt.
Ist Flüssiges Hühnervollei unbedenklich?
Flüssiges Hühnervollei ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Liste für Lebensmittelzusatzstoffe (Annex II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).
Verwendungszweck
Flüssiges Hühnervollei wird als Bindemittel, Emulgator und zur Verbesserung der Textur in Backwaren wie Keksen, Kuchen und Lebkuchen eingesetzt. Es trägt zur Lockerheit und zur goldbraunen Farbe von Backprodukten bei. Darüber hinaus findet es Verwendung in Teigwaren, Saucen und Desserts.
Gesundheitliche Hinweise
Flüssiges Hühnervollei ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Liste für Lebensmittelzusatzstoffe (Annex II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Es ist ein natürlicher Bestandteil von Lebensmitteln und wird im Allgemeinen als sicher betrachtet, wenn es als Lebensmittelzutat verwendet wird. Die EFSA hat das Risiko von Salmonellenkontaminationen bei rohen Eiern und daraus hergestellten Produkten bewertet, was durch Erhitzungsprozesse bei der Herstellung von flüssigem Hühnervollei minimiert wird. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken bei üblichem Verzehr im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung.
Allergeninformationen
Flüssiges Hühnervollei ist ein kennzeichnungspflichtiges Allergen. Es ist als 'Eier' gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufzuführen.
Lebensmittel mit Flüssiges Hühnervollei
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