Erdbeerpüree
Was ist Erdbeerpüree?
Erdbeerpüree wird aus reifen Erdbeeren hergestellt, die gewaschen, von Stielen befreit und zerkleinert werden. Je nach gewünschter Konsistenz und Haltbarkeit kann der Prozess weitere Schritte wie Erhitzen oder die Zugabe von Konservierungsstoffen umfassen. Das Ergebnis ist eine fruchtige Masse, die den Geschmack und die Farbe von Erdbeeren in Lebensmitteln wiedergibt.
Ist Erdbeerpüree vegan?
Erdbeerpüree ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Erdbeerpüree zu den Hauptallergenen?
Erdbeerpüree ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Erdbeerpüree verwendet?
Erdbeerpüree wird als Aromastoff und zur Farbgebung in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Erdbeerpüree unbedenklich?
Erdbeerpüree ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Erdbeerpüree wird als Aromastoff und zur Farbgebung in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Es verleiht Produkten wie Desserts, Süßwaren, Eiscreme und Getränken einen natürlichen Erdbeergeschmack und eine ansprechende rote Farbe. Seine fruchtige Note macht es zu einer beliebten Zutat für Joghurts, Kuchenfüllungen und Marmeladen.
Gesundheitliche Hinweise
Erdbeerpüree ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es wird als Fruchtzubereitung betrachtet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifischen Bewertungen für Erdbeerpüree als solches durchgeführt, da es sich um ein natürliches Lebensmittel handelt. Der Verzehr von Erdbeeren und daraus hergestellten Produkten wird im Allgemeinen mit einer ausgewogenen Ernährung in Verbindung gebracht. Der Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine Bedenken hinsichtlich des üblichen Verzehrs von Erdbeerpüree geäußert.
Allergeninformationen
Erdbeerpüree ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder aus einer der 14 Hauptallergenquellen gewonnen noch gehört es zu den Allergenen selbst.
Lebensmittel mit Erdbeerpüree
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