Cochenillerot a (ponceau 4r)
Was ist Cochenillerot a (ponceau 4r)?
Cochenillerot A, auch bekannt als Ponceau 4R, ist ein synthetischer roter Lebensmittelfarbstoff. Er wird chemisch hergestellt und dient dazu, Lebensmitteln eine rote Farbe zu verleihen.
Ist Cochenillerot a (ponceau 4r) vegan?
Cochenillerot a (ponceau 4r) ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Cochenillerot a (ponceau 4r) glutenfrei?
Es ist auch kein Gluten.
Gehört Cochenillerot a (ponceau 4r) zu den Hauptallergenen?
Cochenillerot A ist kein Allergen und steht nicht auf der Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Cochenillerot a (ponceau 4r) verwendet?
Hersteller verwenden Cochenillerot A, um Produkten eine intensive rote Farbe zu geben.
Ist Cochenillerot a (ponceau 4r) unbedenklich?
Cochenillerot A ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Cochenillerot A, um Produkten eine intensive rote Farbe zu geben. Es findet sich häufig in Süßwaren, Getränken, Desserts und einigen Fischzubereitungen.
Gesundheitliche Hinweise
Cochenillerot A ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die EFSA hat den Farbstoff bewertet. Einige Studien deuten auf mögliche Auswirkungen auf die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern hin, weshalb Lebensmittel, die diesen Farbstoff enthalten, in der EU einen Warnhinweis tragen müssen. Die wissenschaftliche Evidenz dazu wird weiterhin diskutiert.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt | 5 |
| 1.6.3 Sonstige Sahneprodukte | 5 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 20 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 20 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 50 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 10 |
| 5.3 Kaugummi | 10 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 55 |
| 6.6 Rührteig | 55 |
| 8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse | 50 |
| 8.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch | 55 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 200 |
| 9.3 Fischrogen | 200 |
| 12.4 Senf | 35 |
| 12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 1.8 | 10 |
| 13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5) | 10 |
| 13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 10 |
| 14.1.4 Aromatisierte Getränke | 10 |
| 14.2.4 Fruchtwein und made wine | 1 |
| 14.2.6 Spirituosen gemäß der Verordnung (EU) 2019/787 | 170 |
| 14.2.7.1 Aromatised wines | 50 |
| 14.2.7.2 Aromatised wine-based drinks | 50 |
| 14.2.7.3 Aromatised wine-product cocktails | 50 |
| 14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und anderen aus destilliertem Alkohol hergestellten alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % | 170 |
| 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4 | 10 |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 35 |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 10 |
| 17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 10 |
| 18.2 Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission | 10 |
Allergeninformationen
Cochenillerot A ist kein Allergen und steht nicht auf der Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch kein Gluten.
Lebensmittel mit Cochenillerot a (ponceau 4r)
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