Zutat

Chilli

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Chili wird als Gewürz zur Erzeugung von Schärfe und Geschmack in Lebensmitteln verwendet. Es …

Was ist Chilli?

Chili bezeichnet die scharfen Früchte verschiedener Pflanzenarten aus der Gattung Capsicum. Diese stammen ursprünglich aus Mittel- und Südamerika und werden heute weltweit in tropischen und subtropischen Regionen angebaut. Die Schärfe wird durch den Inhaltsstoff Capsaicin verursacht.

Ist Chilli vegan?

Chilli ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Chilli zu den Hauptallergenen?

Chili gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen.

Wofür wird Chilli verwendet?

Chili wird als Gewürz zur Erzeugung von Schärfe und Geschmack in Lebensmitteln verwendet.

Ist Chilli unbedenklich?

Chili ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Verwendungszweck

Chili wird als Gewürz zur Erzeugung von Schärfe und Geschmack in Lebensmitteln verwendet. Es findet sich in einer Vielzahl von Produkten, darunter Saucen, Suppen, Fleisch- und Fischgerichte, Snacks und eingelegtes Gemüse. Die Intensität der Schärfe variiert je nach Chili-Sorte.

Gesundheitliche Hinweise

Chili ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Schärfe von Chili kann bei empfindlichen Personen zu Magen-Darm-Beschwerden führen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Capsaicin im Rahmen von Neubewertungen von Aromen bewertet. Es gibt keine einheitliche wissenschaftliche Einschätzung bezüglich langfristiger gesundheitlicher Vorteile oder Risiken bei regelmäßigem Verzehr, die über die akuten Effekte auf das Verdauungssystem hinausgehen.

Allergeninformationen

Chili gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Chilli

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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