Cassia-gummi
Was ist Cassia-gummi?
Cassia-Gummi ist ein Verdickungsmittel, das aus den Samen des Cassia-Baumes (Senna tora) gewonnen wird. Die Samen werden geschält, gemahlen und gereinigt, um das Gummi zu extrahieren. Es handelt sich um ein Polysaccharid, das in Wasser quellen kann.
Ist Cassia-gummi vegan?
Cassia-gummi ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Cassia-gummi zu den Hauptallergenen?
Cassia-Gummi ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Cassia-gummi verwendet?
Cassia-Gummi wird als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Cassia-gummi unbedenklich?
Cassia-Gummi ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Cassia-Gummi wird als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt. Es verbessert die Textur und Stabilität von Produkten wie Desserts, Süßwaren, Backwaren und Milchprodukten. Seine Fähigkeit, Gele zu bilden, macht es zu einer beliebten Zutat in Marmeladen und Fruchtzubereitungen.
Gesundheitliche Hinweise
Cassia-Gummi ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr gelten die zugelassenen Mengen als sicher. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Verzehr von Cassia-Gummi in den erlaubten Konzentrationen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt | 2500 |
| 1.7.5 Schmelzkäse | 2500 |
| 3 Speiseeis | 2500 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 2500 |
| 8.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse | 1500 |
| 12.5 Suppen und Brühen | 2500 |
| 12.6 Soßen | 2500 |
| 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4 | 2500 |
Allergeninformationen
Cassia-Gummi ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.
Lebensmittel mit Cassia-gummi
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