Carboxymethylcellulose
Was ist Carboxymethylcellulose?
Carboxymethylcellulose (CMC) ist ein Derivat von Cellulose, einem natürlichen Polymer, das in Pflanzen vorkommt. Es wird hergestellt, indem Cellulose chemisch modifiziert wird, üblicherweise durch Reaktion mit Natriumchloracetat. CMC ist ein wasserlösliches Pulver, das in verschiedenen Reinheitsgraden erhältlich ist.
Ist Carboxymethylcellulose vegan?
Carboxymethylcellulose ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Carboxymethylcellulose zu den Hauptallergenen?
Carboxymethylcellulose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Carboxymethylcellulose verwendet?
CMC wird als Verdickungs-, Stabilisierungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Carboxymethylcellulose unbedenklich?
Carboxymethylcellulose ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
CMC wird als Verdickungs-, Stabilisierungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt. Es kann die Textur verbessern, die Viskosität erhöhen und die Trennung von Phasen in Produkten wie Eiscreme, Backwaren, Saucen und Getränken verhindern. Die Lebensmittelindustrie nutzt es häufig, um die gewünschte Konsistenz und Mundgefühl zu erzielen.
Gesundheitliche Hinweise
Carboxymethylcellulose ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) haben CMC bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen gelten die bewerteten CMC-Typen als sicher. Es gibt keine Hinweise auf signifikante gesundheitliche Bedenken bei üblichem Verzehr.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | 10000 |
| 13.1.5.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge ab vier Monaten und für Kleinkinder | 10000 |
| 14.1.3 Fruchtnektare gemäß der Richtlinie 2001/112/EG und Gemüsenektare und gleichartige Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Carboxymethylcellulose ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es wird nicht aus den Hauptallergenen gewonnen.
Lebensmittel mit Carboxymethylcellulose
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