Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat
Was ist Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat?
Bei Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat handelt es sich um ein Produkt, das aus dem konzentrierten Saft mehrerer Obstsorten gewonnen wird. Durch das Entfernen von Wasser wird das Volumen reduziert und die Haltbarkeit verlängert. Das Konzentrat wird später durch Zugabe von Wasser wieder in den ursprünglichen Saftzustand versetzt.
Ist Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat vegan?
Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat zu den Hauptallergenen?
Mehrfruchtsaftkonzentrat selbst ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Wofür wird Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat verwendet?
Hersteller verwenden Mehrfruchtsaftkonzentrat als Zutat in Getränken, um den Fruchtgeschmack zu intensivieren oder zu standardisieren.
Ist Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat unbedenklich?
Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Mehrfruchtsaftkonzentrat als Zutat in Getränken, um den Fruchtgeschmack zu intensivieren oder zu standardisieren. Es dient als Basis für Fruchtsäfte, Nektare, Erfrischungsgetränke und Fruchtmischungen, da es eine gleichbleibende Qualität und einen intensiven Fruchtgeschmack ermöglicht.
Gesundheitliche Hinweise
Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen. Es handelt sich um ein verarbeitetes Lebensmittel, das in der EU zugelassen ist, sofern die Ausgangsprodukte und die Verarbeitung den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifischen Bewertungen für Mehrfruchtsaftkonzentrat als solches durchgeführt, da es sich nicht um einen zugelassenen Zusatzstoff handelt. Die gesundheitlichen Auswirkungen hängen von der Art und Menge der enthaltenen Fruchtsäfte ab.
Allergeninformationen
Mehrfruchtsaftkonzentrat selbst ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen. Es kann jedoch Spuren von Allergenen enthalten, wenn die verarbeiteten Früchte selbst zu den 14 Hauptallergenen gehören oder damit in Kontakt gekommen sind. Die Kennzeichnungspflicht für Allergene ist in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 geregelt.
Lebensmittel mit Aus Mehrfruchtsaftkonzentrat
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