Zutat · E160b

Annatto (Bixin und Norbixin)

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Annatto wird als natürlicher Farbstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen eine …

Was ist Annatto (Bixin und Norbixin)?

Annatto ist ein Lebensmittelfarbstoff, der aus den Samen des Orleansstrauchs (Bixa orellana) gewonnen wird. Die Samen werden gemahlen und mit Öl oder Wasser extrahiert, um die Farbstoffe Bixin und Norbixin zu gewinnen. Diese verleihen Lebensmitteln eine gelbe bis orange-rote Färbung.

Ist Annatto (Bixin und Norbixin) vegan?

Annatto (Bixin und Norbixin) ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Annatto (Bixin und Norbixin) zu den Hauptallergenen?

Annatto ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Annatto (Bixin und Norbixin) verwendet?

Annatto wird als natürlicher Farbstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen eine ansprechende Farbe zu verleihen.

Ist Annatto (Bixin und Norbixin) unbedenklich?

Annatto (E 160b) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Annatto wird als natürlicher Farbstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, um ihnen eine ansprechende Farbe zu verleihen. Es findet sich häufig in Käseprodukten, Backwaren, Snacks, Teigwaren und Fischprodukten. Die Funktion ist ausschließlich die Farbgebung.

Gesundheitliche Hinweise

Annatto (E 160b) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine Hinweise auf spezifische Kontroversen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Annatto bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt15
1.7.2 Gereifter Käse15
1.7.3 Essbare Käserinde20
1.7.5 Schmelzkäse15
2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)10
2.2.2 Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und flüssige Emulsionen10
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte20
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG20
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse20
4.2.6 Verarbeitete Kartoffelprodukte10
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren30
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.480
6.5 Noodles (Nudeln asiatischer Art)20
6.6 Rührteig50
8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/200420
8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse20
8.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse20
8.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch50
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet10
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet30
12.5 Suppen und Brühen15
12.6 Soßen30
14.1.4 Aromatisierte Getränke20
14.2.6 Spirituosen gemäß der Verordnung (EU) 2019/78710
15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis20
15.2 Verarbeitete Nüsse10
16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 415

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Annatto ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Annatto (Bixin und Norbixin)

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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